Rechtsfragen offener Netze veröffentlicht

  • Offene Netze?

Offene Netze (oder freie Netze) sind Funknetzwerke, die nicht von kommerziellen Anbietern, sondern hauptsächlich von Privatpersonen, teilweise auch von gemeinnützigen Vereinen betrieben werden. Offene Netze bieten jedem Interessierten die Möglichkeit, zum einen das offene Netz zu nutzen und zum anderen Teil des Netzes zu werden und aktiv an dessen Weiterentwicklung und dessen Angebot mitzuwirken. Offene Netze werden dabei auch als Etablierung einer „Netzwerk-Allmende“ begriffen, die als Parallele zu Open Source oder Open Content freien Zugriff auf Netzwerke und das Internet umfasst. Die Idee des offenen und freien Netzes ist damit Ausdruck einer fremdnützigen, altruistischen Motivation der Betreiber, die zumindest ein wesentliches Element der unterschiedlichen Motivationswege der Beteiligten darstellt.

  • Offene Netze und Recht?

Betreiber von offenen Netzen hegen nur in seltenen Fällen rechtliche Hintergedanken, wenn sie ein offenes Netz einrichten oder daran teilnehmen und Dritten – ohne wesentliche Zugangshürden – den Zugang zum Netz und/oder zum Internet vermitteln. Bekannt geworden sind mittlerweile einige Urteile, die insbesondere die Störerhaftung des WLAN-Betreibers als Internet Service Provider betreffen (LG Hamburg, LG Frankfurt a.M., OLG Düsseldorf), die bereits rege diskutiert wurden. Die Störerhaftung stellt jedoch nur einen kleinen Teil der relevanten rechtlichen Fragestellungen dar. Die vorliegende Arbeit „Rechtsfragen offener Netze – Rechtliche Gestaltung und Haftung des Access Providers in zugangsoffenen (Funk-)Netzen“ betrachtet die zivilrechtlichen Fragestellungen, die sich im Umkreis von offenen Netzen ergeben. Sie soll darüber hinaus das offene Netze, Entwicklungen und Motivationswege darstellen und rechtlich greifbar machen und darüber hinaus Kriterien für die Bewertung rechtlicher Fragestellungen und ggf. notwendiger Abwägungen in diesem Zusammenhang darstellen.
Dabei besteht das Problem, dass sich die Beteiligten selten der rechtlichen Dimensionen bewusst sind. Offene Netze sind darüber hinaus durch die Auflösung einer Rollenverteilung geprägt, die für Netzwerke und das Internet bisher vorherrschend war: Statt eines Diensteanbieter-Nutzer-Verhältnisses ist jeder Teilnehmer eines offenen Netzes gleichzeitig Nutzer und Diensteanbieter. Die bisherigen Überlegungen und gesetzlichen Anstrengungen bei der Betrachtung von Sachverhalten im Internet gehen in aller Regel noch von der alten Rollenverteilung aus und sind deshalb differenziert und im Einzelfall zu bewerten.

  • Die Arbeit: Rechtsfragen offener Netze

Die vorliegende Arbeit betrachtet und bewertet die rechtlichen Fragestellungen und Gestaltungen, die offene Netze aufweisen können. Dabei wird untersucht, welchen Pflichten Nutzer eines offenen Netzes unterliegen, ob Rechtsverhältnisse entstehen sowie welche Rechtsfolgen diese haben können. Wesentliches Augenmerk wird darüber hinaus auf die Haftung der Beteiligten gelegt.
Die Rechtsfragen offener Netze habe ich im Rahmen meiner Doktorarbeit bei Prof. Dr. Dreier vom Institut für Informationsrecht am Zentrum für angewandte Rechtswissenschaften der Universität Karlsruhe untersucht. Das Promotionsverfahren wurde an der Universität Freiburg durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen liegen nunmehr als Buch (€ 39,90) vor, das auch hier heruntergeladen werden kann. Die Arbeit steht unter einer CC-BY-NC-ND Creative Commons-Lizenz. Rechtsprechung und Literatur sind bis einschließlich Februar 2008 eingearbeitet.

  • Aktuelles auf dieser Seite

Auf dieser Seite werde ich in Zukunft über Aktuelles rund um die relevanten Themen offener Netze berichten: Rechtsprechung, Artikel, Meldungen etc.

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6 Gedanken zu „Rechtsfragen offener Netze veröffentlicht

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