Aufsatz: Neuere Rechtsprechung zur Störerhaftung

Auf Jurawelt ist ein Aufsatz von Alessandro Foderà-Pierangeli mit dem Titel „Die Störerhaftung im Internet und ihre Entwicklung in der neueren Rechtsprechung zum Online-Recht“ erschienen (Download hier).

Im Aufsatz wird die Entwicklung der Störerhaftung im Internet kurz dargestellt, wobei insbesondere auf die neuere „Jugendgefährdende Medien bei eBay“-Linie des BGH eingegangen wird. In diesem Urteil hatte der BGH (BGHZ 173, 188) die Haftung von eBay statt auf die Störerhaftung auf das allgemeine Instrument der Verletzung von Verkehrspflichten gestützt, wie man es insbesondere aus der deliktischen Haftung kennt.

Foderà-Pierangeli geht insbesondere ein auf
– Haftung bei überlassung von eBay Accounts
– Haftung des Werbenden
– Haftung für das Setzen eines Hyperlinks
– Haftung des Betreibers von Internetforen
und schließlich die
– Haftung des Inhabers eines Internet-Anschlusses

In diesem Abschnitt behandelt der Autor insbesondere auch die WLAN-Problematik, wie sie zuletzt das OLG Frankfurt zu entscheiden hatte. Foderà-Pierangeli stellt dabei die voneinander abweichende Rechtsprechung dar. Auf S. 10 f. diskutiert Foderà-Pierangeli die „Rechtsunsicherheit insbesondere hinsichtlich WLAN-Verschlüsselungspflicht“. Leider verpasst der Autor die Gelegenheit, zur Frage der Störerhaftung für WLAN-Anschlüsse Stellung zu beziehen.

Als ein Ergebnis der Diskussion um die neue Tendenz des BGH notiert Foderà-Pierangeli (S. 15)

„Die schwierige Beurteilung, was dem Anwender, z.B. im Falle des Anschlussinhabers eines WLAN-Zugangs zumutbar ist, bleibt.“

Auch sein Ausblick ist interessant:

„Denn sowohl die Abwägungskriterien, als auch die Pflichtenkreise sind streng nach dem Einzelfall zu beurteilen und führen daher fast immer zu gleichen Ergebnissen. Der größte und für die Praxis einzig maßgebliche Unterschied liegt bislang in der weitergehenden Rechtsfolge der Täterhaftung, die die Geltendmachung von Schadensersatz ermöglicht.“

Darauf, dass diese weitergehende Rechtsfolge der Täterhaftung automatisch mit den Privilegierungen des TMG und der E-Commerce-RL kollidieren dürfte (dazu ausführlich Diss, S. 242 ff.), geht der Autor leider nicht ein.

Insgesamt eine lesenswerte Darstellung und Zusammenstellung vieler interessanter Urteile.

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