Über die aktuelle (sehr unterschiedliche) Rechtsprechung bzgl. des neuen Auskunftsanspruchs wurde hier schon berichtet, ein aktuelles Urteil des OLG Oldenburg dazu ist hier dargestellt.
Dem Thema “Auskunftsanspruch nach § 101 UrhG in der Rechtsprechung” haben sich mittlerweile mehrere Autoren angenommen und in den verschiedenen juristischen Fachzeitschriften Kurzübersichten bzw. Anmerkungen verfasst:
- Jüngel, Geißler, Der neue Auskunftsanspruch aus § 101 UrhG unter Berücksichtigung der bisherigen Rechtsprechung, MMR 2008, 787
Aus dem Fazit:
“Es zeigt sich, dass der neue Auskunftsanspruch an vielen Stellen nicht vollständig durchdacht ist, was zu Anwendungsproblemen führt. Die gewählte Form der einstweiligen Anordnung hat die größten Probleme – die mangelnde Abstimmung des Auskunftsanspruchs mit den TK-Datenschutzregeln und die schwerwiegende faktische Einschränkung des rechtlichen Gehörs – offengelegt. Es bleibt spannend, ob bzw. wie die Darlegungsprobleme der subjektiven Tatbestandsvoraussetzungen aufgefangen werden. Die Gegenüberstellung der bereits ergangenen Beschlüsse hat gezeigt, wie wenig der neue § 101 UrhG rechtsstaatlichen Ansprüchen an Vorhersehbarkeit und Bestimmtheit genügt.”
- Musiol, Erste Erfahrungen mit der Anwendung des § 101 IX UrhG – wann erreicht die Verletzung ein “gewerbliches Ausmaß”?, GRUR-RR 2009, 1
“Entscheidende Motivation der Enforcement-Richtlinie war der weitgehende Schutz geistigen Eigentums, der seinen Schöpfer in die Lage versetzen soll, einen rechtmäßigen Gewinn aus seinen Schöpfungen oder Erfindungen zu ziehen. Dieses Ziel würde verfehlt, wenn der Auskunftsanspruch, der erst die Voraussetzungen für weitergehende Ansprüche schafft, nicht bereits dann einsetzen könnte, wenn der üblicherweise einem Endverbraucher zugebilligte Umfang der Nutzung eines Werkes überschritten wird.”
“Bereits diese kleine Aufzählung dürfte aufgezeigt haben, dass im Bereich der Auskunftsansprüche aufgrund der Gesetzesänderung in UrhG, PatG, MarkenG etc. in Umsetzung der Enforcement-RL ein heiß umstrittener Umbruch stattfindet.”
Nachtrag (noch ein weiterer Aufsatz):
- Wilhelmi, Das gewerbliche Ausmaß als Voraussetzung der Auskunftsansprüche nach dem Durchsetzungsgesetz, ZUM 2008, 942
Nachtrag 2:
Das Thema ist auf jeden Fall hochinteressant und wird in Zukunft noch für einigen Diskussionsstoff sorgen. Dies zeigt sich nicht zuletzt daran, dass mehrere Zeitschriften in sehr kurzer Zeit das Thema aufgegriffen haben.
