Archive for January, 2010

AG Zeven: Nutzung eines offenen WLAN strafbar

Wie heise-online berichtet, sieht das Amtsgericht Zeven die Nutzung eines offenen WLAN als strafbar nach §§ 89 und 148 TKG an.

Tatbestand (leicht gekürzt): Die Angeklagte nutzte das offene WLAN ihres Nachbarn, um über Scheinidentitäten bei StudiVZ der neuen Freundin ihres Ex-Freundes nachzustellen.

Nach Rückfrage von heise-online sah das AG Zeven die Nutzung als “unbefugtes Nutzen eines fremden Computernetzwerks durch regelmäßiges Herstellen einer Funkverbindung.” Das Urteil selbst oder seine Gründe liegen noch nicht vor.

Anscheinend hat sich das AG Zeven der Ansicht des AG Wuppertal (Besprechung hier) und Teilen der Literatur angeschlossen

Urteilsgründe folgen.

Lesetipp: Bleich, Die Abmahn-Industrie – Wie mit dem Missbrauch des Urheberrechts Kasse gemacht wird, c’t 1/2010, S. 154-157

In Heft 1/2010 der c’t hat Holger Bleich unter dem Titel “Die Abmahn-Industrie – Wie mit dem Missbrauch des Urheberrechts Kasse gemacht wird” eine Bestandsaufnahme der Massenabmahnungen in Deutschland veröffentlicht.

Interessant sind bereits die Zahlen der Auskunftsbegehren des Landgericht Köln: 2008 noch 82, 2009 bereits 2824, wobei 15-3500 Adressen pro Antrag betroffen waren, die in der Summe schon “in die Millionen” gehen sollen.

Insbesondere arbeitet der Autor heraus, dass für die Rechteinhaber die Massenabmahnung deutlich profitabler sein könnte als der legale Verkauf des Stücks.

Weiter führt er mehrere Fälle an, in denen die behauptet sichere Beweislage unzweifelhaft falsch sein dürfte, was die Gerichte teilweise kaum beeindruckt:

“Ist die Abmahnung erst einmal ins Haus geflattert, hat sich die Beweislastumkehr bereits umgekehrt. Die Gerichte schenken eher der angeblich beweissicheren, unabhängigen Datenerhebung Glauben als den Beteuerungen der Abgemahnten. Wer in dieser Falle steckt, muss Gegenbeweise liefern, und selbst eine Log-Datei oder der Beleg der Abwesenheit genügen als Nachweise kaum.”

Weiter stellt der Artikel einzelne Protagonisten der “Abmahn-Industrie” und die Finanzierungsmodelle (die Anwälte finanzieren sich quasi selbst) dar.

Schlussendlich enthält der Artikel ein Interview mit Rechtsanwalt Dr. Römermann, Hannover, mit dem Titel “Verbotene Rechtsdienstleistungen?” über die Tätigkeit von Unternehmen, die die Rechtsverletzungen aufdecken und aufzeichnen.

Lesetipp: Schneider, Akteneinsicht bei Filesharing: Der Krampf geht weiter

Adrian Schneider hat einen interessanten Beitrag mit dem Titel “Akteneinsicht bei Filesharing: Der Krampf geht weiter” zu einem Beschluss des LG Duisburg und zum Akteneinsichtsrecht bei Filesharingfällen nach § 406e StPO und dessen Verhältnis zu § 101 UrhG geschrieben.

Sein Fazit:

Eigentlich sollten all diese Probleme durch den urheberrechtlichen Auskunftsanspruch gelöst werden. Auch wenn sich damit zahlreiche neue Probleme auftaten, schien zumindest eine Entlastung der Staatsanwaltschaften einigermaßen funktioniert zu haben. Ob das auch so bleibt, wird sich zeigen. Das LG Duisburg hat jedenfalls die Tür zurück zur Akteneinsicht wieder einen Spalt weit geöffnet.

OLG Köln: Urt. v. 23.12.2009 – Az. 6 U 101/09 – Haftung des Internet-Anschlussinhabers für Rechtsverletzungen Dritter

Das OLG Köln hat am 23.12.2009 zur Störerhaftung des Internetanschlussinhabers geurteilt und ist dabei u.a. von einer sekundären Darlegungslast des Anschlussinhabers ausgegangen, der also die Identität des jeweiligen Nutzers offenbaren soll (Az. 6 U 101/09).