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Auf heise.de erläutert Dr. Lars Jaeschke das WLAN-Urteil des BGH (BGH, Urt. v. 12.5.2010 – I ZR 121/08: Sommer unseres Lebens, s. dazu auch hier, hier, hier, hier und hier) in Bezug auf gewerbliche Anbieter von WLAN.

Hier nur ein paar kurze Zitate:

Der Betreiber eines gewerblichen WLANs ist, soweit er anderen Personen den Zugang zum Internet vermittelt, als Access-Provider zu betrachten, weshalb sich die Frage der Anwendbarkeit des Telemediengesetzes (TMG) stellt. … Dies trifft etwa auf alle Anbieter von Unternehmens-, Stadt-, Universitäts- oder Hotel-WLAN-Netzen usw. zu, auf Internetcafes ohnehin.

Zur Begründung führt Jaeschke zudem auch die Andeutungen des BGH im Google Thumbnails-Urteil an (s. dazu hier).

Eine Pflicht der Betreiber offener Netzwerke zur Identifizierung und/oder Überwachung ihrer Nutzer lässt sich dem Urteil des BGH nicht entnehmen und wäre auch rechtswidrig. Eine Kennungsvergabe an die Benutzer ergibt nur Sinn, wenn die Benutzer auch überwacht und bei Verstößen gesperrt werden. Dies ist jedoch aufgrund des Fernmeldegeheimnisses aber unzulässig. Es besteht ein striktes Kenntnisnahmeverbot.

Zur Unterlassungserklärung:

Wichtig ist insoweit für die abzugebende Unterlassungserklärung, dass ein Unterlassungsanspruch dem Rechteinhaber laut BGH nur insoweit zusteht, als er sich ‘dagegen wendet, dass der Beklagte außenstehenden Dritten Rechtsverletzungen der genannten Art ermöglicht, indem er den Zugang zu seinem WLAN-Anschluss unzureichend sichert’.

Insgesamt liegt Jaeschke in seiner Bewertung auf meiner Linie. Eine Bewertung im Einzelfall ist jedoch unerlässlich. Bevor also wie bei der Cafe-Kette Woyton das WLAN eingestellt wird (s. dazu hier), sollte jedenfalls rechtlicher Rat eingeholt werden.

In eigener Sache: Marcus Richter hat mich heute für die Sendung Trackback des Rundfunk Berlin-Brandenburg zu den rechtlichen Folgen des Einsatzes des Micropayment-Dienstes Flattr interviewt.

Den Link zum Nachhören liefere ich nach.

Update: Die Sendung findet sich zum Nachhören hier (das Interview startet bei 22:00).

In eigener Sache: In der Jungle-World ist ein Interview mit mir zum WLAN-Urteil des BGH erschienen: http://jungle-world.com/artikel/2010/22/41060.html

Dabei ist zu beachten, dass dieses auf dem Kenntnisstand der Pressemitteilung beruht, der sich durch die Urteilsbegruendung massgeblich geaendert hat.

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